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   BVerwG, 23.06.2011 - 4 C 4.11   

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https://dejure.org/2011,25115
BVerwG, 23.06.2011 - 4 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25115)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 4 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25115)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 4 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25115)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kostenregelung über gegenseitige Aufhebung der Kosten bedeutet Aufteilung der Gerichtskosten zwischen Beklagten und Kläger und Selbsttragung der außergerichtlichen Kosten durch die Beteiligten; Aufteilung der Gerichtskosten zwischen Kläger und Beklagtem und Selbsttragung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 155 Abs. 1 S. 2
    Aufteilung der Gerichtskosten zwischen Kläger und Beklagtem und Selbsttragung der außergerichtlichen Kosten durch die Beteiligten bei Regelung über die gegenseitige Aufhebung der Kosten

  • datenbank.nwb.de
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 20.08.2008 - 1 A 453/07

    Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen anläßlich eines Eingriffs in die Natur

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 4 C 4.11
    Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. November 2007 - 11 K 771/07 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. August 2008 - 1 A 453/07 - sind unwirksam.
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 4 C 4.11
    Nachdem die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben - einer Erledigungserklärung der Beigeladenen bedarf es nicht (vgl. Urteil vom 15. November 1991 - BVerwG 4 C 27.90 - NVwZ-RR 1992, 276 ) -, ist das Verfahren entsprechend § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen, gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Unwirksamkeit der vorinstanzlichen Entscheidungen festzustellen und gemäß § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden.
  • OLG Dresden, 27.04.2018 - 1 U 1701/16

    Berufungsverhandlung im Streit um das Bauprojekt "Marina Garden" in Dresden

    Denn hinsichtlich der Begriffe "offene/geschlossene Bauweise", "Einzelhaus", "Doppelhaus" oder "Hausgruppe" enthält die Baunutzungsverordnung allgemein gültige definitorische Grundsätze (BVerwG, Urt. v. 27.07.2011, Az.: 4 C 4.11, juris; Urt. v. 05.12.2013, Az.: 4 C 5.12, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2017 - 8 A 11825/16

    Zur Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde, an bauliche Anlagen besonderer Art

    Dies war für die sog. selbstständigen Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 2 Nrn. 4 und 5 VwVfG - wie hier die Auflagen - bereits nach der früher herrschenden Meinung anerkannt und wird im Übrigen auch für die sog. unselbstständigen Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 VwVfG allgemein vertreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 19.09 -, NVwZ-RR 2010, 645 und juris, Rn. 9; Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 C 4.11 -, BVerwGE 144, 341, Rn. 5; ebenso U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 36 Rn. 54; Weis, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2014, § 36 Rn. 125; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl. 2013, § 36 Rn. 26, jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 20.07.2016 - 23 K 3193/15
    vgl. BVerwG Urteile vom 27. Juli 2011 - 4 C 4.11 - und vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -.
  • VG Köln, 10.08.2015 - 23 L 1834/15
    vgl. BVerwG Urteile vom 27. Juli 2011 - 4 C 4.11 - und vom 5. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -.
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